Abschlüsse und Berechtigungen
Am Ende des Schuljahres ist eine Abschlussprüfung abzulegen.
Wenn Sie diese Schulform erfolgreich beenden, steigen Ihre Chancen bei der Suche nach einem kaufmännischen Ausbildungsplatz deutlich. Sollten Sie einen Ausbildungsplatz zum/zur Bürokaufmann/-kauffrau oder zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation erhalten, kann Ihnen der Schulbesuch an der BBS 14 als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden.
Bei entsprechenden Leistungen können Sie den Erweiterten Sekundarabschluss I erreichen und ggf. eine gymnasiale Oberstufe besuchen.
